Hauptamtliche/r Kirchenmusiker/in (A/ B)
Was machen Sie in diesem Beruf?
Die Aufgabengebiete können vielseitig sein: Orgelspiel, Chorleitung, Klavierspiel, Musik mit Kindergruppen, Posaunenchor, Konzerte und vieles mehr.
Für eine hauptamtliche Tätigkeit als Kirchenmusikerin/ Kirchenmusiker ist die Voraussetzung ein Studienabschluss, Bachelor oder Master. Die Kirche verleiht entsprechend diesen Studienabschlüssen die mittlere (B) oder die große (A) Urkunde zur Anstellungsfähigkeit als Kirchenmusikerin/ Kirchenmusiker.
Im Hauptamt sind die meisten Kirchenmusikerinnen/ Kirchenmusiker diejenigen mit dem B-Abschluss. In wenigen Fällen wird für besonders anspruchsvolle Aufgaben, wie zum Beispiel das Spielen von besonders schwierigen Orgelstücken, der A-Abschluss verlangt.
Voraussetzung
Abitur und eine Aufnahmeprüfung
Wo ist das Studium möglich?
Hochschule/ Universität
Dauer
8 Semester mit der Prüfung zum „Bachelor of Music“ oder nach weiteren 4
Semestern mit der Prüfung zum „Master of Music
Schulen/ Universitäten
Robert-Schumann-Hochschule
Düsseldorf
Institut für Kirchenmusik
Graf-Recke-Straße 209
40437 Düsseldorf
Telefon: 0211-4918-260/261
heike.hiller[at]rsh-duesseldorf.de
Hochschule für Musik Köln
Dagobertstraße 38
50668 Köln
Telefon: 0221-912818-118
Hochschule des Saarlandes für Musik
und Theater
Bismarckstraße 1
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681-96731-14