Berufe im kirchlichen Bereich

Nebenamtliche/r Kirchenmusiker/in (C)

Was machen Sie in diesem Beruf?

Die Aufgabengebiete können vielseitig sein: Orgelspiel, Chorleitung, Klavierspiel, Musik mit Kindergruppen, Posaunenchor, Konzerte und vieles mehr.

Für eine hauptamtliche Tätigkeit als Kirchenmusikerin/ Kirchenmusiker ist die Voraussetzung ein Studienabschluss, Bachelor oder Master. Die Kirche verleiht entsprechend diesen Studienabschlüssen die mittlere (B) oder die große (A) Urkunde zur Anstellungsfähigkeit als Kirchenmusikerin/ Kirchenmusiker.

Im Hauptamt sind die meisten Kirchenmusikerinnen/ Kirchenmusiker diejenigen mit dem B-Abschluss. In wenigen Fällen wird für besonders anspruchsvolle Aufgaben, wie zum Beispiel das Spielen von besonders schwierigen Orgelstücken, der A-Abschluss verlangt.

Voraussetzung

Aufnahmeprüfung vor dem Prüfungsausschuss für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche im Rheinland

Art des Studiums

Nebenberufliche Ausbildung

Dauer

2 - 2,5 Jahre

Wo ist die Ausbildung möglich?

Regionaler C-Ausbildungskurs, zentral von der Landeskirche organisiert.

Mehr Informationen zur C-Ausbildung:

http://www.ekir.de/www/handeln/c-ausbildung-15112.php


Kontaktadressen:

Kreiskantor des Kirchenkreises Düsseldorf-Mettmann

Kantor Toralf Hildebrandt

toralf.hildebrandt[at]ekir.de

Telefon 0170/2109555


Evangelische Kirche im Rheinland 

Landeskirchenmusikdirektor Ulrich Cyganek

Landeskirchenamt

Hans-Böckler-Straße 7

40476 Düsseldorf                                                   

Telefon 0211 · 4562 -381

Fax 0211 · 45 62560

ulrich.cyganek[at]ekir.de


Ausbildungsleiter:

KMD i.R. Jürgen Schmeer

jockelschm[at]web.de

Telefon 0177/7951389


Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der ekir (Evang. Kirche im Rheinland)

http://www.ekir.de/www/handeln/kirchenmusik.php

Nebenamtliche/r Kirchenmusiker/in (C)