Nebenamtliche/r Kirchenmusiker/in (C)
Was machen Sie in diesem Beruf?
Die Aufgabengebiete können vielseitig sein: Orgelspiel, Chorleitung, Klavierspiel, Musik mit Kindergruppen, Posaunenchor, Konzerte und vieles mehr.
Für eine hauptamtliche Tätigkeit als Kirchenmusikerin/ Kirchenmusiker ist die Voraussetzung ein Studienabschluss, Bachelor oder Master. Die Kirche verleiht entsprechend diesen Studienabschlüssen die mittlere (B) oder die große (A) Urkunde zur Anstellungsfähigkeit als Kirchenmusikerin/ Kirchenmusiker.
Im Hauptamt sind die meisten Kirchenmusikerinnen/ Kirchenmusiker diejenigen mit dem B-Abschluss. In wenigen Fällen wird für besonders anspruchsvolle Aufgaben, wie zum Beispiel das Spielen von besonders schwierigen Orgelstücken, der A-Abschluss verlangt.
Voraussetzung
Aufnahmeprüfung vor dem Prüfungsausschuss für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche im Rheinland
Art des Studiums
Nebenberufliche Ausbildung
Dauer
2 - 2,5 Jahre
Wo ist die Ausbildung möglich?
Regionaler C-Ausbildungskurs, zentral von der Landeskirche organisiert.
Mehr Informationen zur C-Ausbildung:
http://www.ekir.de/www/handeln/c-ausbildung-15112.php
Kontaktadressen:
Kreiskantor des Kirchenkreises Düsseldorf-Mettmann
Kantor Toralf Hildebrandt
Telefon 0170/2109555
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenmusikdirektor Ulrich Cyganek
Landeskirchenamt
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf
Telefon 0211 · 4562 -381
Fax 0211 · 45 62560
Ausbildungsleiter:
KMD i.R. Jürgen Schmeer
Telefon 0177/7951389
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der ekir (Evang. Kirche im Rheinland)